Opferhilfe
Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten – insbesondere durch Errichtung und Verwaltung des Täter-Opfer-Ausgleichsfonds.
Wir fördern Opferhilfe und Kriminalprävention in Kiel. Ein Schwerpunkt ist die Verwaltung des Täter-Opfer-Ausgleichsfonds (ToA-Fonds), der aus gerichtlichen Geldauflagen gespeist wird und Auszahlungen an Geschädigte im Jugendstrafverfahren ermöglicht.
Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten – insbesondere durch Errichtung und Verwaltung des Täter-Opfer-Ausgleichsfonds.
Unterstützung von Angeboten für straffällig gewordene junge Menschen im Anwendungsbereich des JGG.
Gemeinnützig, keine Zuwendungen an Mitglieder; Mittel ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke.
Mitglied kann jede natürliche Person werden; keine Aufnahmegebühr und keine Mitgliedsbeiträge.
Wir beantworten Anfragen gern – insbesondere von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Geschädigten.
E-Mail: kontakt@jsohilfe-kiel.de
Postanschrift: [Straße, Hausnummer], [PLZ] Kiel
Dienstanbieter:
Jugendstraffälligen- und Opferhilfe Kiel e.V. (Sitz: Kiel)
Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB):
[Vorsitzende*r, Name] · [Stellvertretung, Name] – jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Kontakt:
E-Mail: kontakt@jsohilfe-kiel.de
Web: www.jsohilfe-kiel.de
Registereintrag:
Vereinsregister – Registergericht: [Amtsgericht …], Registernummer: [VR …]
Gemeinnützigkeit:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (AO).
Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV:
[Name, Anschrift wie oben]
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.